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Impresum

Artikel 14 der DSGVO einen rechtlichen Rahmen. Nach diesen Paragraphen ist jeder Anbieter, der personenbezogene Daten erhebt, verwendet oder weitergibt, dazu verpflichtet, den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über die Art und Weise, den Umfang und den Zweck der Datenerhebung zu informieren.